Prolongation der Vermögenssteuer

Wir informieren Sie hiermit, dass der Entwurf des allgemeinen staatlichen Haushaltsplanes 2015, das am 30. September 2014 dem Abgeordnetenhaus für seine Bearbeitung präsentiert wurde, die Prolongation der Vermögenssteuer für einen Jahr vorsieht, so dass die Steuer in 2015 anwendbar wäre und sein Wegfall zum 01.01.2016 (Steuervergütung: 100 % des Beitrages) hinausgeschoben werden würde.

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