Katasterbeschreibung

Gesetzt den Fall, dass ein Fehler bei der Eigentumsbeschreibung eines Grundstückes oder Gebäudes im Kataster vorliegt, besteht die Gefahr, dass das Grundbuchamt die Eintragung eines Hausausbaues oder eines Kaufes verweigert.  Die Unstimmigkeit kann größer sein als angenommen, wenn weder die Wirklichkeit noch die Eintragung mit dem  Kataster übereinstimmt.

In diesen Fällen müssen die  vorliegenden Abweichungen überprüft  (Eigentümerschaft, Oberfläche, Grundstücksgrenzen, usw.) und die falschen Katasterbeschreibungen berichtigt werden.

Um das Problem zu lösen, muss ein Gutachter erstmal eine richtige Katasterbeschreibung der Immobilie durch eine   detaillierte Beschreibung erstellen, die die korrekte Situation des Grundbesitzes beinhaltet, insbesondere diese, warum die Angaben die im Kataster, oder Grundbuch aufgeführt sind, nicht übereinstimmen.

Dann muss dem Katasteramt die technische Bescheinigung und alle notwendigen ergänzenden Unterlagen vorgelegt und die Berichtigung der falschen Daten beantragt werden.  Wenn die Berichtigung sich auf die Grundstücksgrenzen bezieht, muss der Antrag von allen betroffenen Eigentümern unterschrieben werden.

Zum Schluss, wenn die Katasterbeschreibung berichtigt ist, muss man das Grundbuch und den Eintrag beim Katasteramt mit einer entsprechenden notariellen Urkunde, anpassen lassen.

Auf diese Weise wird das Problem, das den Kauf und Verkauf ver- oder behindern könnte, gelöst, und die Katasterbeschreibung wird mit dem Grundbuch und dem Istzustand aufeinander abgestimmt.

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